Filesharing: Eltern haften für Ihre Kinder und deren Freunde
Mannheim: Mehrere Freunde treffen sich nach der Schule und machen sich auf den Weg zu einem von Ihnen. Dort angekommen sehen Sie im Fernsehen die Werbung von einem Klingeltonanbieter. Ihnen fällt auf das Ihr Star einen neuen Track herausgebracht hat, leider sind alle derzeit knapp bei Kasse und so beschließen Sie den Track per Filesharing illegal aus dem Netz herunterzuladen.
Rechner an, Programm auf, Titel eingegeben und los.
Nach wenigen Minuten hatten Sie den Track auf der Festplatte und brannten für jeden der Freunde eine CD. Leider vergaß der Gastgeber den Computer herunterzufahren, er hatte wenig Erfahrung mit Filesharing und ahnte nicht das hunderte Leute derzeit den Musiktitel vom familieninternen PC herunterluden. Ausserdem wusste er nicht mal wie er das Programm beenden sollte da einer der Freunde den Download gestartet hatte.
Einige Tage später bekam die Familie böse Post und landete vor Gericht. Die Mutter der Gastgeberfamilie hatte Ihre Aufsichtspflicht im Bezug auf die Aktivität der Jugendlichen vernachlässigt und haftet nun für Ihren Sohn, dessen Freunde und dem entstandenen Schaden.
Filesharing ist eine Straftat, früher oder später kriegen sie jeden ....
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wurde am 18.01.2009 - 08:43:58 von der Redaktion veröffentlicht
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